Das Amtsgericht Wuppertal hat am Donnerstag einen 28-jährigen Mann wegen des Besitzes von Falschgeld zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Eine Bewährung wurde nicht gewährt.
Der Angeklagte war an der Gathe in Elberfeld mit 2.100 Euro Falschgeld aufgegriffen worden. Dabei handelte es sich um 42 gefälschte 50-Euro-Scheine. Nach den Feststellungen des Gerichts beabsichtigte er, die Scheine im Zahlungsverkehr einzusetzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.