Vor dem Landgericht Wuppertal wird an diesem Dienstag das Urteil im Verfahren um die versuchte Erpressung der Familie Schumacher erwartet. Bevor die Entscheidung fällt, sollen noch ein Zeuge gehört und die Plädoyers gehalten werden. Das Verfahren läuft als Berufungsprozess, nachdem sowohl die Nebenklage als auch die drei Angeklagten das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts angefochten hatten.
Inzwischen stehen jedoch nur noch zwei Beschuldigte vor Gericht. Der dritte Angeklagte hat seine Berufung zurückgezogen; damit ist seine sechsmonatige Bewährungsstrafe rechtskräftig. Die Familie Schumacher strebt als Nebenkläger an, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter nicht lediglich als Helfer, sondern als Mittäter verurteilt wird, was eine höhere Strafe nach sich ziehen könnte.
Der Fall betrifft die erpresserische Forderung, private Fotos und Videos von Michael Schumacher und seiner Familie im Darknet zu veröffentlichen, sollten nicht 15 Millionen Euro gezahlt werden. Ermittler stellten rund 900 Bilder, etwa 600 Videos und die digitalisierte Krankenakte des ehemaligen Formel-1-Fahrers sicher. Eine Festplatte bleibt jedoch verschwunden.
Das Amtsgericht hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten im Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der frühere Sicherheitsmitarbeiter erhielt wegen Beihilfe eine zweijährige Bewährungsstrafe. Schumacher lebt seit seinem schweren Skiunfall 2013 abgeschirmt von der Öffentlichkeit; seine Familie schützt seine Privatsphäre konsequent.
Urteil im Schumacher-Erpressungsfall steht bevor
{{count}} Kommentare aus unserer App. Hier kostenlos downloaden.
{{comment.user.name}}
{{comment.text}}