Abgabe von Springmessern blieb weitgehend aus – Kaum Nutzung der Amnestieregelung

von Daniel Dragon
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Berlin/Wuppertal – Die Möglichkeit, verbotene Springmesser straffrei bei den Behörden abzugeben, ist in Deutschland nur selten genutzt worden. Nach dem Auslaufen der Abgabefrist Anfang Oktober meldeten die meisten Länder und Landkreise kaum oder gar keine Rückläufe. In Sachsen beispielsweise verzeichnete lediglich der Vogtlandkreis die Abgabe eines einzelnen Springmessers. In allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten des Bundeslandes wurde das Angebot nicht in Anspruch genommen.

Ein bundesweiter Überblick liegt nicht vor, da viele Polizeibehörden und Innenministerien die Abgabe nicht statistisch erfassen. So bestätigten etwa das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalens und das Polizeipräsidium Brandenburg, dass keine entsprechenden Daten vorliegen.

Keine Abgaben in Wuppertal

Auch in Wuppertal wurde bislang kein Fall bekannt, in dem ein Springmesser im Rahmen der Amnestieregelung abgegeben wurde. Eine offizielle Bestätigung von Stadt oder Polizei liegt dazu nicht vor. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen wurde das Angebot zur straffreien Abgabe in der Stadt offenbar gar nicht genutzt.

Die Polizei Wuppertal hat im Zuge der verschärften Messerregelungen jedoch 52 individuelle Messerverbote ausgesprochen. Diese richten sich gegen Personen, denen das Führen von Messern außerhalb der eigenen Wohnung untersagt wurde. Damit reagiert die Behörde auf eine Zunahme von Messerverstößen und Vorfällen mit Klingenwaffen im Stadtgebiet.

Verschärftes Waffenrecht seit Herbst 2024

Hintergrund ist eine Änderung des Waffengesetzes, die im Herbst 2024 in Kraft trat. Seitdem gelten für Springmesser mit seitlich herausschnellender Klinge deutlich strengere Vorschriften. Besitzer solcher Messer konnten sie bis zum 1. Oktober 2025 straffrei und kostenlos bei den zuständigen Waffenbehörden abgeben. Verstöße gegen das neue Gesetz können mit Geldstrafen geahndet werden.

Ein Besitzverbot gilt jedoch nicht in allen Fällen. Rettungskräfte dürfen entsprechende Messer unter bestimmten Bedingungen weiterhin führen. Bereits zuvor waren Springmesser, deren Klinge durch Knopfdruck oder Hebel frontal aus dem Griff in eine feststellbare Position springt, generell verboten.

Geringe Resonanz in Hessen

Auch in Hessen blieb die Beteiligung an der Abgabeaktion äußerst gering. Nach Angaben der Kommunen und Landkreise wurden in Städten wie Frankfurt, Kassel, Wiesbaden und im Landkreis Fulda keine Messer abgegeben. In Darmstadt nutzte eine Person die Möglichkeit und übergab zwei Messer. Im Landkreis Gießen registrierte die Waffenbehörde drei Abgaben.

Fachleute aus dem Bereich der Polizeigewerkschaft bewerten Amnestieregelungen grundsätzlich positiv, sehen jedoch Verbesserungsbedarf. Eine dauerhafte Möglichkeit zur straffreien Abgabe könne nach ihrer Einschätzung dazu beitragen, den illegalen Besitz gefährlicher Messer schneller zu beenden und Behörden zu entlasten. Zudem wird ein Verkaufsverbot für Springmesser im Onlinehandel sowie eine Verschärfung der Strafen gefordert.

Messergewalt bleibt ein Thema

Laut Daten des Bundesinnenministeriums wurde im vergangenen Jahr bei rund 6,3 Prozent aller vollendeten Gewalttaten – darunter Mord, Totschlag, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung – ein Messer eingesetzt oder als Drohmittel verwendet.

Auch die Landespolitik warnt angesichts aktueller Fälle vor den Gefahren, die von Messern im öffentlichen Raum ausgehen. Die jüngsten Gewalttaten in Städten wie Mannheim, Solingen und Aschaffenburg hätten verdeutlicht, wie schnell ein Messer zur tödlichen Waffe werden könne. Nach Einschätzung mehrerer Innenministerien sollten Messer, insbesondere verbotene Arten wie das Springmesser, konsequent aus dem öffentlichen Raum verbannt werden.

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