Das Amtsgericht Wuppertal hat eine 32-jährige Frau wegen mehrfachen Betrugs zu insgesamt mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Besonders ungewöhnlich: Das Urteil wurde in zwei eigenständige Strafen aufgeteilt.
Zwei Haftstrafen im selben Verfahren
Die Frau erhielt zunächst eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Daran schließt sich eine weitere Strafe von einem Jahr und drei Monaten an. Diese Aufteilung resultiert aus der Vielzahl der Taten sowie aus früheren einschlägigen Verurteilungen, die bereits gegen die Angeklagte vorlagen.
Betrug innerhalb der Familie
Im Zentrum des Verfahrens stand der Vorwurf, dass die Frau ihren Schwiegervater um fast 50.000 Euro betrogen hatte. Sie hatte das Geld unter dem Vorwand geliehen, finanzielle Engpässe im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung überbrücken zu müssen. Zur Begründung erklärte sie zudem, über ein Festgeldkonto zu verfügen, auf das sie vorübergehend keinen Zugriff habe.
Tatsächlich war die Angeklagte nach Einschätzung des Gerichts weder bereit noch in der Lage, die aufgenommenen Beträge zurückzuzahlen. Während der Verhandlung äußerte sie sich nicht zu den Vorwürfen.
Teilweise Rückzahlung durch Angehörige
Von der Gesamtsumme erstattete die Frau selbst lediglich 6.500 Euro. Den offenen Restbetrag beglichen ihre Eltern, sodass die finanziellen Forderungen letztlich ausgeglichen wurden.
Wuppertalerin wegen Betrugs zu zwei Haftstrafen verurteilt
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