Wuppertal – Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat das Verfahren gegen einen Chefarzt einer örtlichen Klinik eingestellt. Dem Mediziner war im Zusammenhang mit dem Tod eines 36-jährigen Patienten fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Nach Abschluss der Ermittlungen sieht die Behörde keine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung.
Der Patient hatte sich am 17. Januar 2022 während einer bestehenden Covid-19-Erkrankung mit Schmerzen und Schwäche in der Notaufnahme der Klinik vorgestellt. Nach ärztlicher Untersuchung wurde er nach Hause entlassen. Fünf Tage später diagnostizierten Mediziner eine bakterielle Hirnhautentzündung. Zu diesem Zeitpunkt war die Erkrankung bereits so weit fortgeschritten, dass die eingeleitete Antibiotikatherapie ohne Erfolg blieb. Der Mann verstarb am 25. Januar 2022.
Ein Angehöriger des Verstorbenen erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den behandelnden Chefarzt. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass zum Zeitpunkt der Vorstellung in der Klinik keine hinreichenden klinischen Hinweise auf eine Meningitis vorlagen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist dem Arzt deshalb kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen. Das Verfahren wurde folglich eingestellt.
Ermittlungen gegen Wuppertaler Chefarzt nach Todesfall eingestellt
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