Wuppertal – 17. Juli 2025
Mit Beginn der Sommerferien nutzen viele Schülerinnen und Schüler die freie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. In Wuppertal gibt es dafür eine Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten – vom klassischen Minijob bis zu privaten Aushilfstätigkeiten. Dabei gelten für Minderjährige besondere gesetzliche Vorgaben, die sowohl Arbeitszeiten als auch Tätigkeitsarten regeln.
Minijobs und Aushilfsstellen im Einzelhandel
Lokale Einzelhändler und Filialketten bieten aktuell mehrere geringfügige Beschäftigungen für Jugendliche an. So sucht etwa die Supermarktkette Rewe Personal für ihre To-Go-Filiale am Hauptbahnhof. Auch dm benötigt Unterstützung beim Regaleinräumen in der Filiale in Ronsdorf. Darüber hinaus bietet Takko Fashion unbefristete Minijobs in den Filialen in Elberfeld und Ronsdorf an. Solche Tätigkeiten eignen sich vor allem für ältere Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig arbeiten möchten.
Private Ferienjobs über Onlineportale
Neben den klassischen Minijobs stellen auch viele Privatpersonen auf Plattformen wie „Schuelerjobs“ oder „Jobruf“ Angebote ein. Gesucht werden unter anderem Hausaufgabenhilfen oder Nachhilfelehrkräfte – meist für zwei bis drei Stunden pro Woche. Die Vergütung liegt hier oft zwischen 13 und 15 Euro pro Stunde, variiert aber je nach Aufgabe und Anbieter. Diese Art von Beschäftigung kann auch für jüngere Schülerinnen und Schüler interessant sein, da es sich in der Regel um zeitlich begrenzte, weniger belastende Tätigkeiten handelt.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Schülerarbeit
Für die Beschäftigung von Minderjährigen gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Danach dürfen Kinder ab 13 Jahren mit Zustimmung der Eltern leichte Tätigkeiten übernehmen – etwa Nachhilfe geben, Babysitten oder Zeitungen austragen. Diese Arbeiten sind auf maximal zwei Stunden täglich beschränkt und dürfen nur werktags zwischen 6 und 20 Uhr ausgeführt werden.
Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren dürfen während der Schulferien bis zu vier Wochen im Jahr einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Dabei sind maximal acht Stunden Arbeit pro Tag zulässig, auch hier nur zwischen 6 und 20 Uhr. Zudem besteht eine gesetzlich geregelte Pausenpflicht: Ab sechs Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 30 Minuten Pause gewährt werden, bei längeren Einsätzen eine Stunde.
Kinder unter 13 Jahren dürfen generell keiner Beschäftigung nachgehen. Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor.
Vergütung abhängig von Alter und Tätigkeit
Da der gesetzliche Mindestlohn nur für volljährige Arbeitnehmer gilt, unterliegen Schülerjobs anderen Vergütungsregelungen. Laut dem Onlineportal „Studentjob“ verdienen 13-jährige Schülerinnen und Schüler im Durchschnitt zwischen vier und fünf Euro pro Stunde. Mit steigendem Alter erhöht sich der Verdienst: 15-Jährige erhalten in der Regel zwischen sechs und acht Euro, während 17-Jährige bis zu zwölf Euro pro Stunde erzielen können. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Komplexität der Tätigkeit, dem Umfang der Verantwortung, der Unternehmensgröße sowie vorhandener Vorerfahrung.
Schülerinnen und Schüler, die sich in den Ferien engagieren möchten, finden demnach vielfältige Möglichkeiten in Wuppertal – vorausgesetzt, gesetzliche Vorgaben werden eingehalten.
Ferienjobs in Wuppertal: Diese Möglichkeiten haben Schülerinnen und Schüler
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