Erster Fall der Afrikanischen Schweinepest in NRW

von Bea Roth
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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Menschen ungefährliche, für Wildschweine und Hausschweine aber hochansteckende, zumeist tödlich verlaufende Virusinfektion, gegen die es bislang keine Impfung gibt. In Deutschland wird die Schweinepest seit 2020 in Brandenburg und Sachsen und seit letztem Jahr im Länderdreieck zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit erheblichen personellen und materiellen Aufwand bekämpft.

Im Kreis Olpe wurden nun fünf verendete Wildschweine aufgefunden, bei denen das Virus nachgewiesen wurde. Entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Unter anderem werden Kadaversuchhunde und Drohnen bei der Suche von verendeten Wildschweinen eingesetzt.
Als Hauptübertragungsquelle gilt neben direktem Kontakt zu infizierten Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der außerordentlich lange ansteckungsfähige Erreger neben Tierkontakten auch über Gegenstände wie Kleidung, Schuhwerk, Werkzeuge, Autoreifen und Transportfahrzeuge oder über Nahrungsmittel wie achtlos entsorgte Wurst- oder Schinkenbrote übertragen und verbreitet werden.
In den Bereichen, in denen Wildschweine vorkommen könnten, dürfen Lebensmittelreste nur in sicher verschlossenen Mülleimern entsorgt werden. Essensreste müssen auf Picknickplätzen oder Rastplätzen im Wald und im ländlichen Raum vermieden oder ordnungsgemäß, für Wildschweine unzugänglich, entsorgt werden.

  • Für Schweine besteht seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen
  • Schweinehalter, auch Hobbyhalter, sind zur Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet
  • Jede Schweinehaltung, auch von sogenannten Mini-Schweine, in Solingen, Wuppertal oder Remscheid muss beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und der Tierseuchenkasse NRW angemeldet werden
  • Spaziergänge mit Schweinen (auch mit Mini-Schweinen) sind streng untersagt

Wichtig ist der Schutz der eigenen Hausschweine, wie das Einzäunen der Stallanlagen und Ausläufe inklusive der Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert wird. Der Zutritt in die Stallungen soll nur über Hygieneschleusen erfolgen. Verendete Tiere müssen regelmäßig auf ASP untersucht werden. Die Infektion eines Schweines mit ASP hat immer den Tod des Tieres zur Folge – entweder durch Krankheit oder behördliche Maßnahmen.
Funde von toten Wildscheinen sind unmittelbar mit genauer Angabe des Fundortes unter der Telefonnummer 0201 714488 der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) zu melden, damit eine schnelle Sicherung und Untersuchung erfolgen kann.
Alternativ können Funde in Solingen, Wuppertal und Remscheid auch direkt per Email an das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitgeteilt werden: veterinaeramt(at)solingen.de

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