Klage gegen geplantes Tierschutzzentrum in Wuppertal zurückgezogen

von Daniel Dragon
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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Anwohner zieht Anfechtungsklage gegen Bauvorbescheid zurück – künftige rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen

Wuppertal – Der Rechtsstreit um das geplante Tierschutzzentrum des Vereins „Pechpfoten“ auf dem Gelände der Bergischen Diakonie Aprath ist vorerst beendet. Ein Anwohner, der gegen den Bauvorbescheid der Stadt Wülfrath geklagt hatte, zog seine Klage am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zurück.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Plan des Vereins, auf einer 1,6 Hektar großen Fläche ein Tierschutzzentrum zu errichten. Das Gelände wird per Erbbaurechtsvertrag genutzt und befindet sich im Bereich zwischen Wuppertal und Wülfrath. Das Projekt sieht unter anderem vor, die Bewohner der Diakonie – Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kinder und Jugendliche aus Betreuungseinrichtungen sowie Senioren – aktiv in die Arbeit mit Tieren einzubinden.

Seit dem Kooperationsbeginn im Jahr 2022 wurde ein zuvor leerstehendes und stark verfallenes Gebäude durch ehrenamtliches Engagement und Spendenmittel in einem Zeitraum von 22 Monaten umfassend saniert. Geplant ist zudem der Bau neuer Einrichtungen zur artgerechten Unterbringung der Tiere. Eine finale Baugenehmigung steht jedoch weiterhin aus.

Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ging es ausschließlich um die Rechtmäßigkeit des Bauvorbescheides. Die zuständige Richterin betonte, dass Aspekte wie potenzielle Geruchs- oder Lärmbelästigungen sowie der gesellschaftliche Nutzen des Projekts keine Rolle im aktuellen Verfahren spielen. Auch die kürzlich erfolgte Beendigung der Kooperation durch die Diakonie, die derzeit Gegenstand eines separaten Rechtsstreits vor dem Landgericht Wuppertal ist, beeinflusste die Entscheidung zur Klagerücknahme maßgeblich. Solange unklar sei, ob das Projekt überhaupt realisiert werden könne, lasse sich die Rechtmäßigkeit des Vorbescheides nur schwer abschließend bewerten.

Der klagende Anwohner hatte insbesondere Bedenken hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen seiner Wohnqualität geäußert. Die Nähe zur geplanten Einrichtung – rund 30 Meter von seinem Wohnhaus entfernt – lasse Lärm- und Geruchsemissionen befürchten, die ihn zu einem Umzug zwingen könnten. Auch stellte er den Nutzen des Projekts für die Diakonie-Einrichtungen infrage.

Seitens des Vereins wurde betont, dass der Dialog mit den Anwohnern weiterhin gesucht werde. Ziel sei es, durch Transparenz etwaige Vorbehalte abzubauen und Akzeptanz für das Vorhaben zu schaffen.

Trotz Rücknahme der Klage behält sich der Kläger vor, bei Erteilung einer Baugenehmigung erneut rechtlich gegen das Projekt vorzugehen.

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