31.400 geringfügig Beschäftigte in Wuppertal profitieren von Mindestlohnerhöhung

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Mehr Einkommen ab Januar – Gewerkschaft fordert gleiche Rechte und warnt vor strukturellen Nachteilen
In Wuppertal sind derzeit rund 31.400 Menschen in einem Mini-Job beschäftigt. Ab dem kommenden Januar können sie monatlich bis zu 603 Euro verdienen. Hintergrund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, der zum Jahreswechsel auf 13,90 Euro pro Stunde steigt.
Da ein Großteil der geringfügig Beschäftigten nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt wird, wirkt sich die Anhebung unmittelbar auf ihr Einkommen aus. Bei einer Arbeitszeit von zehn Stunden pro Woche ergibt sich ein monatliches Plus von rund 47 Euro. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) weist darauf hin, dass Mini-Jobber ihre Lohnabrechnungen genau prüfen sollten, um sicherzustellen, dass die Erhöhung vollständig weitergegeben wird.
Gleiche Rechte bei gleicher Arbeit
Nach Einschätzung der NGG werden geringfügig Beschäftigte in vielen Betrieben weiterhin wie Aushilfen mit eingeschränkten Rechten behandelt. Dabei gelten für sie grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie für regulär Beschäftigte. Wer bei gleicher Qualifikation die gleiche Tätigkeit ausübt wie eine Vollzeitkraft, hat Anspruch auf den gleichen Stundenlohn. Der Mini-Job ist rechtlich nicht automatisch an den Mindestlohn gebunden.
Auch Urlaubsansprüche bestehen unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Gleiches gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern das Arbeitsverhältnis länger besteht. Zudem müssen Mini-Jobber an tariflichen oder betrieblichen Zuschlägen, etwa für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit, beteiligt werden. Das betrifft ebenso Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sofern diese im Betrieb gezahlt werden.
Gastronomie besonders betroffen
Eine zentrale Rolle spielen Mini-Jobs vor allem im Gastgewerbe. In Wuppertal arbeiten rund 3.830 geringfügig Beschäftigte in Restaurants, Gaststätten und Hotels. Die Branche stützt sich in hohem Maße auf diese Beschäftigungsform, was aus Sicht der Gewerkschaft strukturelle Probleme mit sich bringt.
Die NGG bewertet die hohe Zahl an Mini-Jobs kritisch, da sie reguläre Vollzeitstellen verdrängen können. Nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bieten einen umfassenden Schutz, etwa in der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Gewerkschaft dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen und auch Tätigkeiten mit geringer Wochenarbeitszeit ab der ersten Arbeitsstunde vollständig sozialversicherungspflichtig zu machen.
Nachteile insbesondere für Frauen
Besondere Risiken sieht die NGG für Frauen, die in Wuppertal 56 Prozent der geringfügig Beschäftigten stellen. Häufig nutzen junge Mütter Mini-Jobs als Wiedereinstieg in den Beruf. Der Übergang in eine reguläre Beschäftigung gelingt jedoch oft nicht, insbesondere wenn Betriebe keine Stellen mit höherem Stundenumfang anbieten. In solchen Fällen kann der Mini-Job zu einer dauerhaften beruflichen Sackgasse werden, mit langfristigen Folgen für Einkommen und Altersvorsorge.

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