Wuppertal – Nach einem folgenschweren Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) im Jahr 2023 hat die Familie eines Wuppertaler Goldhändlers das Land Nordrhein-Westfalen auf über 200.000 Euro verklagt. Grund für die Klage sind Forderungen nach Schadenersatz und Schmerzensgeld, nachdem die Polizei das Wohnhaus der Familie stürmte, obwohl sich der gesuchte Mann zu diesem Zeitpunkt im Ausland befand.
Einsatz mit schweren Folgen
Im Juni 2023 verschaffte sich das SEK gewaltsam Zugang zum Haus, wobei an vier verschiedenen Stellen gleichzeitig Sprengladungen eingesetzt wurden. Die Maßnahme sollte der Festnahme des Goldhändlers dienen, der sich jedoch auf einer zuvor genehmigten Auslandsreise befand.
Während des Einsatzes wurden Teile des Hauses schwer beschädigt. Schüsse in die Luft sorgten zusätzlich für Verunsicherung. Die Ehefrau des Mannes erlitt bei der Aktion Splitterverletzungen und einen Schock.
Verwaltungsfehler als Ursache des Einsatzes
Das nordrhein-westfälische Innenministerium räumte später ein, dass der Vorfall auf ein „Büroversehen“ zurückzuführen sei. Die genehmigte Auslandsreise des Goldhändlers war nicht im System der Polizei vermerkt worden.
Zivilprozess am Landgericht Wuppertal
Die Familie des Goldhändlers fordert nun eine Entschädigung für die entstandenen Sachschäden sowie Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen. Der Zivilprozess beginnt am 7. März 2025 vor dem Landgericht Wuppertal.
Rechtliche Vertreter der Familie kritisieren die Vorgehensweise des SEK scharf und sehen den Einsatz als unverhältnismäßig an. Neben dem entstandenen Schaden steht auch die Frage im Raum, ob der Einsatz durch eine gründlichere Überprüfung der Daten hätte vermieden werden können.
Die endgültige Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet – nicht zuletzt, weil der Steuerzahler im Falle eines Urteils zugunsten der Kläger für die Folgen des Einsatzes aufkommen müsste.
SEK-Einsatz in Wuppertal: Familie klagt auf 200.000 Euro Schadenersatz
Huhu Ute/CCA