Haftentlassung ausgesetzt: Neuer Haftbefehl gegen Strafgefangenen in Wuppertal

Wtotal/CCA


Wuppertal,Für einen 37 Jahre alten Strafgefangenen sollte an diesem Dienstag nach siebeneinhalb Jahren Haft die Entlassung erfolgen. Stattdessen bleibt der Mann weiterhin in Gewahrsam. Gegen ihn liegt ein neuer Haftbefehl vor, nachdem es in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal zu einem schweren Zwischenfall gekommen sein soll.
Der Mann war vom Landgericht Köln wegen einer besonders schweren Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er sein Opfer nicht nur sexuell misshandelt, sondern auch über längere Zeit verfolgt und körperlich angegriffen.
Angriff auf Justizbeamte in der JVA
Im November vergangenen Jahres soll es in der JVA Wuppertal während der Essensausgabe zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung gekommen sein. Demnach habe der Gefangene unmittelbar nach dem Öffnen seiner Zellentür einen Justizbeamten angegriffen. Als weitere Bedienstete eingriffen, entwickelte sich ein heftiges Gerangel, bei dem der Mann weiterhin auf die Beamten eingeschlagen und einen von ihnen gebissen haben soll. Zwei Justizbeamte waren infolge des Vorfalls mehrere Tage dienstunfähig.
Auf Grundlage dieser Ereignisse erließ das Amtsgericht Wuppertal am Tag der geplanten Entlassung einen neuen Haftbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Der Mann wurde daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf verlegt, wo nun ein weiteres Strafverfahren vorbereitet wird. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine zusätzliche Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Besondere Überwachung wegen Rückfallgefahr
Während seiner Haft hatte der Verurteilte an dem Präventionsprogramm „KURS NRW“ teilgenommen, das auf die Vermeidung von Rückfällen bei Sexualstraftätern ausgerichtet ist. Aufgrund der Schwere der ursprünglichen Tat stand der Mann unter besonderer Beobachtung. Für die Zeit nach der Entlassung waren Maßnahmen wie Führungsaufsicht und das Tragen einer elektronischen Fußfessel vorgesehen.
Zusätzlich ergaben Gespräche im Rahmen des Programms Hinweise darauf, dass der Mann beabsichtigte, erneut Kontakt zu seinem früheren Opfer aufzunehmen. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist dies mit Blick auf den Schutz der Betroffenen nicht hinnehmbar. Die Frau gilt weiterhin als besonders schutzbedürftig, da sie durch die früheren Taten erheblich belastet wurde.
Mit dem neuen Haftbefehl ist die geplante Entlassung vorerst hinfällig. Über die weitere rechtliche Zukunft des Mannes entscheidet nun ein erneuter Prozess.

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