Bleileitungen im Trinkwasser verboten – auch in Wuppertal sind Hauseigentümer in der Pflicht

Wtotal/CCA


Wuppertal. Mit der jüngsten Verschärfung der Trinkwasserverordnung gelten auch für Hauseigentümer in Wuppertal verbindliche neue Vorgaben. Der Einsatz von Blei in Trinkwasserleitungen ist seit dem 12. Januar vollständig untersagt. Die Regelung betrifft sämtliche Gebäude, in denen Trinkwasser bereitgestellt wird, und hat insbesondere für Eigentümer älterer Immobilien erhebliche Bedeutung.
Unzulässig sind nicht nur komplette Bleirohre, sondern auch einzelne Rohrabschnitte, Übergangsstücke oder Verbindungsbauteile aus bleihaltigen Werkstoffen. Bestehende Bleileitungen müssen vollständig entfernt oder dauerhaft stillgelegt werden. Eine weitere Nutzung ist nicht erlaubt. Eigentümer und Betreiber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und sind verpflichtet, Nutzer der Gebäude über vorhandene Bleileitungen zu informieren. Mieter haben zudem das Recht, Auskunft über das verbaute Leitungsmaterial zu verlangen.
Gerade in Wuppertal besteht Handlungsbedarf, da sich in vielen Stadtteilen ein hoher Anteil an Altbauten befindet. In Gebäuden, die vor den 1970er-Jahren errichtet wurden, können noch Bleileitungen in der hausinternen Trinkwasserinstallation vorhanden sein. Erst 1973 wurde der Einbau von Bleirohren für Trinkwasser bundesweit untersagt. Während im öffentlichen Trinkwassernetz der Stadt bereits seit Langem keine Bleileitungen mehr verbaut sind, liegen mögliche Risiken heute fast ausschließlich innerhalb privater Gebäude.
Die Gesundheitsgefahren durch Blei im Trinkwasser sind erheblich. Der Stoff ist weder sichtbar noch schmeck- oder riechbar, kann jedoch bereits in sehr geringen Konzentrationen gesundheitliche Schäden verursachen. Besonders gefährdet sind Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, bei denen Blei die Blutbildung und die geistige Entwicklung beeinträchtigen kann. Bei langfristiger Aufnahme drohen chronische Vergiftungen, die sich unter anderem durch Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Gewichtsverlust äußern.
Wuppertaler Hausbesitzer, die unsicher sind, ob ihre Trinkwasserleitungen betroffen sind, sollten den Zustand ihrer Installation überprüfen lassen. Eine Untersuchung des Trinkwassers auf Bleibelastung kann über den jeweiligen Wasserversorger oder spezialisierte Labore erfolgen. Bis zur Klärung empfiehlt es sich, Wasser vor der Nutzung einige Minuten ablaufen zu lassen. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte ausschließlich frisches, nicht abgestandenes Wasser verwendet werden.
Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht zudem eine weitere Verschärfung der Grenzwerte vor. Aktuell liegt der zulässige Bleigehalt bei 10 Mikrogramm pro Liter, ab dem 12. Januar 2028 wird er auf 5 Mikrogramm pro Liter abgesenkt. Fristverlängerungen für den weiteren Betrieb bleihaltiger Leitungen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich und längstens bis Januar 2036 zulässig. Sie kommen ausschließlich für nicht vermietete Einheiten infrage und nur dann, wenn eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen werden kann.

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